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Der neue Bundesvorstand des BDK (v.l.): Prof. Dr. Dr. Christian Scherer, Dr. Gundi Mindermann,
Dr. Achim Nesselrath, Dr. Peter Wasiljeff, Dr. Ortrun Rupprecht-Möchel,
Dr. Benno Damm und Dr. Thomas Miersch.




Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 15. November fand in Berlin die außerordentliche Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer statt. Zur Vorbereitung der Sitzung trafen sich am Freitag alle GOZ Referenten der Zahnärztekammern, um das Zahlen- und Datenmaterial zu besprechen und das weitere Vorgehen in den Ländern abzustimmen.

Auf der außerordentlichen Bundesversammlung wurde mit selten dagewesener Einstimmigkeit die neue GOZ in toto abgelehnt.

In allen Diskussionen wurden immer wieder betont, dass zum jetzigen Zeitpunkt ein einstimmiges Votum der Zahnärzteschaft erforderlich ist. Eindringlich wurde vor Einzelaktionen gewarnt, da diese dem Gesamtbild der Zahnärzteschaft in der Politik und im BMG nur schaden können.

Mit einem „Yes, we can“ forderte der Präsident Dr. Engel die Kollegenschaft zur Einigkeit gegen die neue GOZ auf. Er fühle sich vom BMG über den Tisch gezogen und getäuscht.

Die Präsidenten der Landeszahnärztekammern und die GOZ-Referenten waren sich darin einig, dass für die Zukunft alle Veröffentlichungen zur GOZ, alle Kommentare und alle Berechnungen nur nach gemeinsamer Abstimmung erfolgen dürfen.

Für die Kieferorthopäden sprach die Vorsitzende des BDK. Sie erläuterte, dass mit der Leistungsbeschreibung und -bewertung des Referentenentwurfes eine präventions- und qualitätsorientierte Kieferorthopädie nicht mehr möglich sei, das Behandlungsniveau würden damit vom internationalen Standard abgekoppelt werden. Insgesamt sei die Versorgung der Patienten mit dieser GOZ auf dem bisherigen hohen Niveau nicht mehr möglich. Die Kieferorthopäden haben bereits in der Vergangenheit gezeigt, dass sie kämpfen können und dass die Solidarität innerhalb der Kollegenschaft sehr groß ist.

Anliegend finden Sie die gemeinsame Presseerklärung von Bundeszahnärzte- und Bundesärztekammer zum GOZ-Referentenentwurf. Die Stellungnahme des BDK wird nach Absprache mit der BZÄK zu gegebener Zeit beigefügt.


Ihre
Gundi Mindermann

maßgebliche Dokumente zum Download

- Referentenentwurf.pdf / 53 Seiten
- Begründung_RefE.pdf / 39 S.
-
GOZ88_GOZ09_§§.pdf / 14 S
- Ausschnitt_KFO-Geb.pdf / 1 S.




Der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) ist die Vertretung der deutschen Fachzahnärzte für Kieferorthopädie.

Seine rund 2500 Mitglieder stellen die kompetente hochwertige, qualitäts- und präventionsorientierte Versorgung der Bevölkerung sicher. Gut 90 Prozent aller niedergelassenen Kieferorthopäden sind im BDK organisiert. Der Verband vertritt initiativ die fachlichen und berufspolitischen Belange der deutschen Kieferorthopäden gegenüber Politik, gesetzlichen und privaten Kassenverbänden, Körperschaften, Behörden sowie anderen staatlichen und privaten Organisationen.

Oberstes Gremium des BDK ist der Bundesvorstand (7 Mitglieder). Der Bundesverband gliedert sich in 17 aktive Landesverbände (entsprechend den Landeszahnärztekammern). Die Landesverbände strukturieren sich geographisch über Obleutebezirke.

Mittlerweile informieren sich täglich bis zu 1140 KollegInnen (z.B. am 28.10.08) auf den Seiten ihres Berufsverbandes.





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